@panki2
so also dann will ich da mal ein wenig aufklären. Ich bin selbst elektromeister und baue auch selbst zähleranlagen. Wenn man das ganze mal aus sich der vorschriften sieht ist die sachlage folgende.
Wenn man nach der VDE-AR-N 4100 die seit April 2020 in kraft ist arbeitet sagt sie folgendes:
Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR)
Die VDE-AR-N 4100 bestimmt, dass der anlagenseitige Anschlussraum (AAR) 300 mm hoch sein muss. Er darf ebenfalls nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden. Der AAR bietet Raum für unterschiedliche Betriebsmittel, wie z. B.:
Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter – für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler – oder eine FI-Schutzeinrichtung (RCD) für den Schutz der Zuleitung zum Stromkreisverteiler
Freigaberelais – für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
HAN-Schnittstellen (z. B. VZ314) – für die leitungsgebundene Übertragung von Daten in die Kundenanlage (Achtung: nicht zu verwechseln mit der RJ45-Buchse für die Datenübertragung an den Messstellenbetreiber [WAN]).
FI-Schutzeinrichtungen, LS-Schalter und Kombinationen dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS) – zur Absicherung von maximal 3 Wechselstromkreisen (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner). Diese dürfen getreu VDE-AR-N 4100 mit max. 16 A/10 kA abgesichert werden. Einer dieser 3 möglichen Stromkreise darf auch zur Absicherung von Erzeugungsanlagen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verwendet werden.
Hinweis: In Kombination mit einem SLS von Hager können im anlagenseitigen Anschlussraum auch 6 kA-Geräte eingesetzt werden, z. B. FI/LS 3x1-polig + N (ADZ316D).
Überspannungsschutz (SPD) – vom Typ 1 oder Typ 2. Hager empfiehlt aber grundsätzlich den Einbau des Kombiableiters für den netzseitigen Anschlussraum (z. B. SPA501Z ).
Für alle die jetzt fragen was der AAR ist dies ist der Obere bereich über dem zähler in alle anderen bereiche darf man sowieso nichts machen.
Damit wären wir erst mal in dem punkt das die Hutschienensteckdose dort nicht sitzen darf.
Weiterhin kenne ich deinen Strom anbieter nicht und somit auch nicht was dort die Örtlichen TAB sind (Techniche Anschluss Bedinungen) zu dem rest. Käme erst mal in frage ob der schaltschrank mit der wärmebelastbarkeit klar kommt (nach deiner messung würde ich sagen ja, gibt aber auch richtlienien dafür). Ebenso gibt es in der vorschift den passungs das komponenten Ordnungsgemäß befestigt werden müssen (wie dies aussieht ist dem errichter überlassen Kabelbinder oder klebeband geht auch). Daher ist grundsätzlich zu der installation des Raspi und dem DLAN Adapter nichts einzuwenden.
Klar verstehe ich das auch aus sicht der Leihen, diese haben oft angst wenn etwas (optich) unprofessionell befestigt ist. Mein vorschlag wenn der platz es zulässt. über den jetzigen verteiler einen kleinen kasten schrauben als Beispiel einen MI0202 dann anstatt der steckdose eine sicherung mit einem kabel zu deinem neuen kasten und in den neuen kasten baust du alles ein. aus dem kasten dann noch das eine kabel raus zum infrarot des zählers und gut ist. Gegen eine durchführung eines kabels zum lesen des Zählers gibt es keine gegenteiligen vorschriften.
Falls du noch weitere fragen du ausführung hast kannst du diese gerne stellen.