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Steuerbox des Netzbetreibers

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  • F fuchs1978

    @mcm1957 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

    @fuchs1978 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

    Bereits jetzt könnt ihr euch doch aber das reduzierte Netzentgelt gutschreiben lassen, mach das auch hier niemand? Sind ja immerhin 160 Euro Geschenkt

    Nein stimmt so nicht ganz. Es gibt keine allgemeine Reduktion des Netzentgelts. Mag dein Netzbetrieber anbieten - meiner jedenalls nicht. Ist auch nichts diesbezügliches geplant.

    Hier sind die wählbaren Module 1-3 aber doch auch vom Gesetzgeber vorgegeben. Sind am im EnWG vorgeschrieben, welchen Netzbetreiber hast du denn.

    mcm1957M Offline
    mcm1957M Offline
    mcm1957
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @fuchs1978
    Netz-NÖ

    Entwicklung u Betreuung: envertech-pv, hoymiles-ms, ns-client, pid, snmp Adapter;
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    Wer Danke sagen will, kann nen Kaffee spendieren: https://paypal.me/mcm1957atiobroker

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    • F fuchs1978

      @mcm1957 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

      @fuchs1978 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

      @homoran

      Nach EEG Pflicht für alle neuen PV Anlagen über 2kW oder du musst auf 60% reduzieren in der Einspeisung

      Nach EnWG 14a sind seit 2004 auch WP oder Wallboxen zu steuern.

      Daher denke ich sollte doch schon einige Personen auch hier treffen. Kann natürlich sein, dass euer Netzbetreiber mit dem Rollout noch nicht begonnen hat, aber irgendwann tut er es ja.

      Hier trifft es niemand. Da dieses Vorschriften hier nicht gültig sind.

      Wie meinst du das sind nicht gültig?

      mcm1957M Offline
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      mcm1957
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @fuchs1978 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

      @mcm1957 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

      @fuchs1978 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

      @homoran

      Nach EEG Pflicht für alle neuen PV Anlagen über 2kW oder du musst auf 60% reduzieren in der Einspeisung

      Nach EnWG 14a sind seit 2004 auch WP oder Wallboxen zu steuern.

      Daher denke ich sollte doch schon einige Personen auch hier treffen. Kann natürlich sein, dass euer Netzbetreiber mit dem Rollout noch nicht begonnen hat, aber irgendwann tut er es ja.

      Hier trifft es niemand. Da dieses Vorschriften hier nicht gültig sind.

      Wie meinst du das sind nicht gültig?

      Diese Vorschriften wurden nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind hier deswegen nicht gültig.

      Entwicklung u Betreuung: envertech-pv, hoymiles-ms, ns-client, pid, snmp Adapter;
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      • F fuchs1978

        @mcm1957 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

        @fuchs1978 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

        Bereits jetzt könnt ihr euch doch aber das reduzierte Netzentgelt gutschreiben lassen, mach das auch hier niemand? Sind ja immerhin 160 Euro Geschenkt

        Nein stimmt so nicht ganz. Es gibt keine allgemeine Reduktion des Netzentgelts. Mag dein Netzbetrieber anbieten - meiner jedenalls nicht. Ist auch nichts diesbezügliches geplant.

        Hier sind die wählbaren Module 1-3 aber doch auch vom Gesetzgeber vorgegeben. Sind am im EnWG vorgeschrieben, welchen Netzbetreiber hast du denn.

        F Offline
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        fuchs1978
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Da wir aber etwas vom Thema abgeachweif sind, Fazit. EEBus funktioniert aktuell nicht. Heißt EEG 9 und EnWG 14a entweder über die Binär Ausgänge der Steuerbox oder externe HEMS

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        • mcm1957M mcm1957

          @fuchs1978
          Netz-NÖ

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          fuchs1978
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @mcm1957 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

          @fuchs1978
          Netz-NÖ

          Okay Österreich, sorry. Ich war im deutschen Recht unterwegs.

          mcm1957M 1 Antwort Letzte Antwort
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          • F fuchs1978

            @homoran

            Nach EEG Pflicht für alle neuen PV Anlagen über 2kW oder du musst auf 60% reduzieren in der Einspeisung

            Nach EnWG 14a sind seit 2024 auch WP oder Wallboxen zu steuern.

            Daher denke ich sollte doch schon einige Personen auch hier treffen. Kann natürlich sein, dass euer Netzbetreiber mit dem Rollout noch nicht begonnen hat, aber irgendwann tut er es ja.

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            Homoran
            Global Moderator Administrators
            schrieb am zuletzt editiert von Homoran
            #25

            @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

            Nach EnWG 14a sind seit 2004 auch WP oder Wallboxen zu steuern.

            nicht wirklich!

            Für Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, gilt die frühere Steuerungsregelung entsprechend § 14a EnWG (in der Fassung vor 2024). Hier hat der Anlagenbetreiber ein Wahlrecht, eine netzseitige Steuerbarkeit ist somit nicht verpflichtend. Meldet sich der Betreiber einer Wärmepumpe jedoch für eine Steuerung an, um von der Netzentgeltreduzierung gebrauchzumachen, ist eine Rückkehr in die Nicht-Steuerung ausgeschlossen.

            kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - es gibt fast nichts, was nicht auch für andere interessant ist.

            Benutzt das Voting rechts unten im Beitrag wenn er euch geholfen hat.

            der Installationsfixer: curl -fsL https://iobroker.net/fix.sh | bash -

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            • F fuchs1978

              @mcm1957 said in Steuerbox des Netzbetreibers:

              @fuchs1978
              Netz-NÖ

              Okay Österreich, sorry. Ich war im deutschen Recht unterwegs.

              mcm1957M Offline
              mcm1957M Offline
              mcm1957
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @fuchs1978
              Schon klar

              Aber bitte gewöhn dir an vollständige Infos zu posten. Hier lesen und schreiben nicht nur User aus Deutschalnd / Schweiz / Österreich / usw. Und auch in Deutschalnd sind nicht überall alle Regeln bzw, die technische Umsetzung ident.

              Also wenn du und und dir hier Scherzantworten ersparen willst, gib bei deinen Postiungs bitte immer alle relevanten Umstände mit an. Hilkft uns allen gezielt zu antworten.

              Und wenn du dein Eröffnungspostig mit Fakten ergänzen kannst dann kann dir sicher wer sagen ob / wie deine Box in ioBroker eingebunden werden kann.

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              • HomoranH Homoran

                @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                Nach EnWG 14a sind seit 2004 auch WP oder Wallboxen zu steuern.

                nicht wirklich!

                Für Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, gilt die frühere Steuerungsregelung entsprechend § 14a EnWG (in der Fassung vor 2024). Hier hat der Anlagenbetreiber ein Wahlrecht, eine netzseitige Steuerbarkeit ist somit nicht verpflichtend. Meldet sich der Betreiber einer Wärmepumpe jedoch für eine Steuerung an, um von der Netzentgeltreduzierung gebrauchzumachen, ist eine Rückkehr in die Nicht-Steuerung ausgeschlossen.

                F Offline
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                fuchs1978
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                Nach EnWG 14a sind seit 2004 auch WP oder Wallboxen zu steuern.

                nicht wirklich!

                Für Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, gilt die frühere Steuerungsregelung entsprechend § 14a EnWG (in der Fassung vor 2024). Hier hat der Anlagenbetreiber ein Wahlrecht, eine netzseitige Steuerbarkeit ist somit nicht verpflichtend. Meldet sich der Betreiber einer Wärmepumpe jedoch für eine Steuerung an, um von der Netzentgeltreduzierung gebrauchzumachen, ist eine Rückkehr in die Nicht-Steuerung ausgeschlossen.

                Sorry meinte 2024

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                • F fuchs1978

                  @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                  @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                  Nach EnWG 14a sind seit 2004 auch WP oder Wallboxen zu steuern.

                  nicht wirklich!

                  Für Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, gilt die frühere Steuerungsregelung entsprechend § 14a EnWG (in der Fassung vor 2024). Hier hat der Anlagenbetreiber ein Wahlrecht, eine netzseitige Steuerbarkeit ist somit nicht verpflichtend. Meldet sich der Betreiber einer Wärmepumpe jedoch für eine Steuerung an, um von der Netzentgeltreduzierung gebrauchzumachen, ist eine Rückkehr in die Nicht-Steuerung ausgeschlossen.

                  Sorry meinte 2024

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                  Homoran
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                  schrieb am zuletzt editiert von Homoran
                  #28

                  @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                  Sorry meinte 2024

                  und selbst das stimmt nicht!
                  nur Wärmepumpen mit einer Leistung >4.2kW, und damit ist nicht die Heizleistung gemeint!

                  Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
                  Quelle: Bundesnetzagentur

                  Was soll also diese Stimmungsmache mit unkorrekten Aussagen

                  Deine Aussage
                  @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                  In Zukunft bekommt jede schaltbare Last wie Wärmepumpe oder Wallbox aber auch Erzeugungsanlagen eine Steuerbox vom Netzbetreiber

                  ist schlichtweg falsch und Panikmache

                  kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - es gibt fast nichts, was nicht auch für andere interessant ist.

                  Benutzt das Voting rechts unten im Beitrag wenn er euch geholfen hat.

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                  • HomoranH Homoran

                    @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                    Sorry meinte 2024

                    und selbst das stimmt nicht!
                    nur Wärmepumpen mit einer Leistung >4.2kW, und damit ist nicht die Heizleistung gemeint!

                    Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
                    Quelle: Bundesnetzagentur

                    Was soll also diese Stimmungsmache mit unkorrekten Aussagen

                    Deine Aussage
                    @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                    In Zukunft bekommt jede schaltbare Last wie Wärmepumpe oder Wallbox aber auch Erzeugungsanlagen eine Steuerbox vom Netzbetreiber

                    ist schlichtweg falsch und Panikmache

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                    fuchs1978
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @homoran

                    Ich wollte keine Stimmungsmache, meine eingehende Frage war ja ob es eine Möglichkeit gibt iobroker mit der Steuerbox eines Netzbetreibers zu verbinden.

                    Meine bescheidene Meinung, dass wird für die Zukunft unumgänglich sein. Daher auch meine Frage.

                    Hatte ja weiten oben schon ein Fazit gezogen. EEbus ist mit iobroker aktuell nicht möglich. Wenn also Interesse meinerseits dran besteht, externes HEMS oder die Binärausgange nutze.

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                    • F fuchs1978

                      @homoran

                      Ich wollte keine Stimmungsmache, meine eingehende Frage war ja ob es eine Möglichkeit gibt iobroker mit der Steuerbox eines Netzbetreibers zu verbinden.

                      Meine bescheidene Meinung, dass wird für die Zukunft unumgänglich sein. Daher auch meine Frage.

                      Hatte ja weiten oben schon ein Fazit gezogen. EEbus ist mit iobroker aktuell nicht möglich. Wenn also Interesse meinerseits dran besteht, externes HEMS oder die Binärausgange nutze.

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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                      mit der Steuerbox

                      welche denn?

                      kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - es gibt fast nichts, was nicht auch für andere interessant ist.

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                      • HomoranH Homoran

                        @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                        Sorry meinte 2024

                        und selbst das stimmt nicht!
                        nur Wärmepumpen mit einer Leistung >4.2kW, und damit ist nicht die Heizleistung gemeint!

                        Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
                        Quelle: Bundesnetzagentur

                        Was soll also diese Stimmungsmache mit unkorrekten Aussagen

                        Deine Aussage
                        @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                        In Zukunft bekommt jede schaltbare Last wie Wärmepumpe oder Wallbox aber auch Erzeugungsanlagen eine Steuerbox vom Netzbetreiber

                        ist schlichtweg falsch und Panikmache

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                        fuchs1978
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @homoran said in [Steuerbox des Netzbetreibers]

                        ist schlichtweg falsch und Panikmache

                        §14a EnWG gilt nicht für ein einzelnes Gerät, sondern für die Summe der Leistungen aller steuerbaren Geräte an einem Zählpunkt, die eine Leistung von 4,2 kW überschreitet. Das bedeutet, wenn mehrere Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen installiert sind und ihre Leistungen zusammengerechnet über der 4,2 kW-Grenze liegen, fallen alle diese Geräte unter die Regelung des §14a. Ich hätte gedacht, dass diese Leistung doch einige überschreiten.

                        Aber ich möchte darüber jetzt auch keine Diskussion über den Zaun brechen.

                        HomoranH 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • F fuchs1978

                          @homoran said in [Steuerbox des Netzbetreibers]

                          ist schlichtweg falsch und Panikmache

                          §14a EnWG gilt nicht für ein einzelnes Gerät, sondern für die Summe der Leistungen aller steuerbaren Geräte an einem Zählpunkt, die eine Leistung von 4,2 kW überschreitet. Das bedeutet, wenn mehrere Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen installiert sind und ihre Leistungen zusammengerechnet über der 4,2 kW-Grenze liegen, fallen alle diese Geräte unter die Regelung des §14a. Ich hätte gedacht, dass diese Leistung doch einige überschreiten.

                          Aber ich möchte darüber jetzt auch keine Diskussion über den Zaun brechen.

                          HomoranH Nicht stören
                          HomoranH Nicht stören
                          Homoran
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @fuchs1978 Auch das stimmt nicht!
                          Nur mehrere Geräte gleicher Kategorie werden zusammengefasst

                          kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - es gibt fast nichts, was nicht auch für andere interessant ist.

                          Benutzt das Voting rechts unten im Beitrag wenn er euch geholfen hat.

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                          F 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HomoranH Homoran

                            @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                            mit der Steuerbox

                            welche denn?

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                            fuchs1978
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                            @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                            mit der Steuerbox

                            welche denn?

                            Das genormte EEBus Signal welches jede Box ausgeben muss und welches auch die kommerzielle HEMS abgreifen.

                            HomoranH 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HomoranH Homoran

                              @fuchs1978 Auch das stimmt nicht!
                              Nur mehrere Geräte gleicher Kategorie werden zusammengefasst

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                              fuchs1978
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                              @fuchs1978 Auch das stimmt nicht!
                              Nur mehrere Geräte gleicher Kategorie werden zusammengefasst

                              Hast du dazu einen Link, nach meinen Infos aus der SteuVE § 2 Abs. 1 werden Wallbox, Wärmepumpe, Batteriespeicher, Heizstab, .. werden zu einer steuerbaren Lastgruppe zusammengefasst, wenn sie am selben Netzanschlusspunkt hängen.

                              HomoranH 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • F fuchs1978

                                @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                mit der Steuerbox

                                welche denn?

                                Das genormte EEBus Signal welches jede Box ausgeben muss und welches auch die kommerzielle HEMS abgreifen.

                                HomoranH Nicht stören
                                HomoranH Nicht stören
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                Das genormte EEBus Signal welches jede Box ausgeben muss

                                seltsamerweise kommt in dem von dir zu diesem Zweck verlinkten Papier des VDE das Wort EEBus kein einziges Mal vor.
                                Lediglich Relaisanschlüsse in diversen Kombin

                                kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - es gibt fast nichts, was nicht auch für andere interessant ist.

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                                • HomoranH Homoran

                                  @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                  Das genormte EEBus Signal welches jede Box ausgeben muss

                                  seltsamerweise kommt in dem von dir zu diesem Zweck verlinkten Papier des VDE das Wort EEBus kein einziges Mal vor.
                                  Lediglich Relaisanschlüsse in diversen Kombin

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                  @fuchs1978 sagte in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                  Das genormte EEBus Signal welches jede Box ausgeben muss

                                  seltsamerweise kommt in dem von dir zu diesem Zweck verlinkten Papier des VDE das Wort EEBus kein einziges Mal vor.
                                  Lediglich Relaisanschlüsse in diversen Kombin

                                  Das VDE FNN spezifiziert eine Anlagensteuerung über die digitale
                                  Schnittstelle der Steuerungseinrichtung unter Verwendung des EEBUS-Kommunikations-
                                  protokolls, welches in den Teilen 2, 3 und 4 der VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-E 2829-6
                                  spezifiziert wurde.

                                  Zitat aus diesem Dokument

                                  https://www.vde.com/resource/blob/2292786/5d38accc5ab02ad04df7cab8a64f1f63/impuls--digitale-schnittstelle-data.pdf

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • F fuchs1978

                                    @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                    @fuchs1978 Auch das stimmt nicht!
                                    Nur mehrere Geräte gleicher Kategorie werden zusammengefasst

                                    Hast du dazu einen Link, nach meinen Infos aus der SteuVE § 2 Abs. 1 werden Wallbox, Wärmepumpe, Batteriespeicher, Heizstab, .. werden zu einer steuerbaren Lastgruppe zusammengefasst, wenn sie am selben Netzanschlusspunkt hängen.

                                    HomoranH Nicht stören
                                    HomoranH Nicht stören
                                    Homoran
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                                    schrieb am zuletzt editiert von Homoran
                                    #37

                                    @fuchs1978

                                    Mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten: Es werden nur Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) zusammengerechnet. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung. Anlagen verschiedener Betreiber sind nicht verpflichtend zusammenzulegen. Diese gruppierten Anlagen werden dann als nur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall.

                                    Quelle: Bundesnetzagentur

                                    und jetzt hab ich genug richtiggestellt und bin raus, das ust mir hier zu unstrukturiert

                                    kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - es gibt fast nichts, was nicht auch für andere interessant ist.

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                                    • HomoranH Homoran

                                      @fuchs1978

                                      Mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten: Es werden nur Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) zusammengerechnet. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung. Anlagen verschiedener Betreiber sind nicht verpflichtend zusammenzulegen. Diese gruppierten Anlagen werden dann als nur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall.

                                      Quelle: Bundesnetzagentur

                                      und jetzt hab ich genug richtiggestellt und bin raus, das ust mir hier zu unstrukturiert

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @homoran said in Steuerbox des Netzbetreibers:

                                      @fuchs1978

                                      Mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten: Es werden nur Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) zusammengerechnet. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung. Anlagen verschiedener Betreiber sind nicht verpflichtend zusammenzulegen. Diese gruppierten Anlagen werden dann als nur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall.

                                      Quelle: Bundesnetzagentur

                                      und jetzt hab ich genug richtiggestellt und bin raus

                                      Ah danke, das ist mir tatsächlich neu. Danke für die Info.

                                      Dennoch wäre es super wenn iobroker mal EEBus könnte

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