@chaot
Kann ich mir anschauen.
Aber der Adapter ist wirklich schlimm entwickelt.
Der Idiot der das vor 2 Jahren entwickelt hat, hatte echt keine Ahnung, das macht es schwer Dinge zu erweitern.
derzeit laufen meine Versuche, den Nina-Adapter in Jarvis über den Jason-Raw Datenpunkt als JASON Tabelle einzubinden.
Unglücklicherweise wird ein Fehler erzeugt: "e.map is not a function"
@lines Der link auf den Beitrag ist nicht korrekt. Gut wäre es nocht konkret das json zu haben
Mist! Das sind meine ersten Gehversuche mit iobroker und diesem Forum - irgendwie bin ich mit beiden noch nicht so ganz auf einer Linie. Sorry, ich kämpfe!
Hier der Inhalt des Datenpunktes:
{"identifier":"DE-NW-D-SE020-20220117-20-000","sender":"DE-NW-D-SE020","sent":"2022-01-17T15:00:04+01:00","status":"Actual","msgType":"Update","scope":"Public","code":["1.0"],"references":"DE-NW-D-SE020-20220112-20-000 DE-NW-D-SE020-20211227-20-000 DE-NW-D-SE020-20211217,DE-NW-D-SE020-20220112-20-000 DE-NW-D-SE020-20211227-20-000 DE-NW-D-SE020-20211217-20-000,20--T00:00:00+00:00","info":[{"language":"DE","category":["Health"],"event":"Gefahreninformation","urgency":"Immediate","severity":"Minor","certainty":"Observed","eventCode":[{"valueName":"profile:DE-BBK-EVENTCODE:01.00R","value":"BBK-EVC-081"}],"headline":"Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen","description":"Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Quarantäneregelungen entsprechend der Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen angepasst. Grundlage sind die am Freitag erfolgten Änderungen der bundesrechtlichen Regelungen durch den Bundesrat und die entsprechenden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).<br/>Die Regelungen sind zum 16. Januar 2022 in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 9. Februar 2022.<br/>Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Corona-Test-und-Quarantäntenverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona<br/>Die wichtigsten Quarantäneregelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:<br/>1. Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.<br/>2. Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage - gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.<br/>3. Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Auch ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).<br/>Ausnahmeregelungen<br/>Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen gemäß der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Demnach müssen folgende Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:<br/>1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.<br/>2. Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens ein Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.<br/>3. Personen mit einer zweimaligen Impfung nur ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und bis zum 90. Tag nach der Impfung.<br/>4. Genesene nur ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.<br/>Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmereglungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+.","instruction":"Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.<br/>Handlungsempfehlungen<br/>Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.<br/>Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.<br/>Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.<br/><br/>Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.<br/><br/>Weitere Informationen<br/>Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001<br/>http://www.land.nrw/corona","web":"http://www.land.nrw/corona","contact":"Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001<br/>http://www.land.nrw/corona<br/>0211/9119-1001","parameter":[{"valueName":"instructionText","value":"Handlungsempfehlungen\nEs wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.\nDie bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.\nNeben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.\n\nBitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.\n\nWeitere Informationen\nBürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001\nhttp://www.land.nrw/corona"},{"valueName":"instructionCode","value":"BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011"},{"valueName":"sender_langname","value":"Lagezentrum der Landesregierung NRW"},{"valueName":"sender_signature","value":"Lagezentrum der Landesregierung NRW\nHFriedrichstraße 62 - 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Der Name des Datenpunktes: nina.0.05117.warnung01.rawJson
Was den Link zum Beitrag angeht, so kann ich den Fehler noch nicht verstehen - der Link funktioniert bei mir.
(BTW: Installierte Versionen: iobroker v5.2.3, nina: 0.0.25, Jarvis 3.0.10)
@tombox Ja, das wäre doch eine vernünftige Einstellung.
Schon schade wenn Privatleute die Unfähigkeit deutscher Behörden ausgleichen müssen. Neuland eben.....
ich hab grad deinen NINA-Adapter installiert. Dabei fielen mir zwei Kritikpunkte auf:
Der Link zur AGS-Ermittlungsseite in den Settings ist schon sehr versteckt und geht im normalen Text unter.
Dazu wollte ich erst einen zweiten Ort gleich miteintragen, hab dann aber dessen AGS wieder entfernt, jedoch das Komma stehen lassen, daraus resultierte ein Restart-Loop und jede Menge Fehlermeldungseinträge.
host.raspberrypi
2022-05-01 10:06:51.657 error instance system.adapter.nina.0 terminated with code 6 (UNCAUGHT_EXCEPTION)
nina.0
2022-05-01 10:06:51.610 error Error: DB closed
nina.0
2022-05-01 10:06:51.609 error Error: DB closed
Vielleicht kannst du das ja in der nächsten Version besser abfangen
Ich habe eine kurze Frage zu dem NINA Adapter, ich habe im Internet dazu leider nichts gefunden.
Kennt einer die erforderlichen Ports die ich in der Firewall freigeben müsste?
@thomas-braun
Hi, dies kann nicht sein. Mein Broker ist hinter einer Ougoing Firewall. Wenn der Adapter nach draussen will kann er das nur über einen UDP oder TCP Port machen. Sonst erhält er ja keine Informationen.
Kann jemand kurz bestätigen, dass der Adapter funktioniert?
Bei mir holt er zwar den Namen als Objekt passend zum eingegebenen AGS ab, aber die Warnung sind leer. Laut App existiert aber zumindest aktuell - wie vermutlich überall - eine Corona-Warnung.