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Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.
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Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung. Habe eine Unterverteilung in der Wohnung. Ist es möglich und wenn ja wie, den Gesamtverbrauch zu ermitteln und in IOBroker einfließen zu lassen?
P.S. Ich bin gelernter Elektrointallateur (zwar schon bisschen her) aber ich dürfte da was einbauen.
MfG
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Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung. Habe eine Unterverteilung in der Wohnung. Ist es möglich und wenn ja wie, den Gesamtverbrauch zu ermitteln und in IOBroker einfließen zu lassen?
P.S. Ich bin gelernter Elektrointallateur (zwar schon bisschen her) aber ich dürfte da was einbauen.
MfG
@technodj23 sagte in Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.:
Habe eine Unterverteilung in der Wohnung
oder befindet sich da ein (auslesbarer) zwischenzähler drin
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@technodj23 sagte in Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.:
Habe eine Unterverteilung in der Wohnung
oder befindet sich da ein (auslesbarer) zwischenzähler drin
@Homoran sagte in Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.:
@technodj23 sagte in Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.:
Habe eine Unterverteilung in der Wohnung
oder befindet sich da ein (auslesbarer) zwischenzähler drin
Leider nicht, der ist im Keller. (Hauptzähler)
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kommt mit als erstes "shelly wifi energy meter" in den Sinn, falls dein wifi bis dahin reicht.
@dbweb sagte in Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.:
kommt mit als erstes "shelly wifi energy meter" in den Sinn, falls dein wifi bis dahin reicht.
Hört sich gut an. Mal einlesen. Und ja, Router steht im gleichen Raum.
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Shelly EM kann ja nicht drei Phasen messen. Hmm, dann muss ich wohl auf den Shelly EM3 warten.
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@technodj23 said in Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.:
P.S. Ich bin gelernter Elektrointallateur (zwar schon bisschen her) aber ich dürfte da was einbauen.
Das ist richtig in Bezug auf die Qualifikation.
@technodj23 said in Gesamtstromverbrauch Mietwohnung.:
ich wohne in einer Mietwohnung
In einer Mietwohnung darfst du ohne Zustimmung des Vermieters keine Arbeiten/Änderungen an der Installation durchführen. Der Vermieter könnte bei einer nicht genehmigten Änderung jederzeit den Rückbau dieser Änderung fordern (bzw. von einer Fachfirma machen lassen).
In diesem Fall https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/bauliche-aenderung-durch-mieter.htm war sogar eine fristlose Kündigung berechtigt.
Bauliche Veränderungen, die die Bausubstanz verändern sind grundsätzlich nicht erlaubt, so z.B. auch die Verlegung von Wasserleitungen (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 26.09.2013, Az: 6 C 83/13). Nichts anderes kann für die Verlegung von Elektroleitungen gelten.Es ist daher empfehlenswert, mit dem Vermieter das Projekt zu besprechen und sich ein (schriftliches) OK geben zu lassen. Wenn der Vermieter hier einen Mehrwert für seine Wohnung sieht und die Durchführung der Arbeit fachgerecht erfolgt (deine Qualifikation scheint ja zu passen), sollte das kein Problem sein.
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