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Ferraris-Zähler - Drehrichtung erkennen.
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Stand heute gilt für Deutschland einfach, dass ein Balkonkraftwerk sowohl beim Netzbetreiber angemeldet, als auch beim Marktstammdatenregister eingetragen werden muss. Zudem muss ein nicht rücklaufgesperrter Zähler gegen einen mit Sperre getauscht werden. Der Anschluss, sofern man es gemäß den momentan (noch) geltenden Normen machen will, erfolgt über eine berührungssichere Einspeisedose (Wieland landläufig) oder direktes Verdrahten z.B. in einer Unterverteilung. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber haben mittlerweile die meisten ein vereinfachtes Anmeldeformular. Es muss auch auf keine Genehmigung seitens des Netzbetreibers gewartet werden.
ABER: Betreibt man ein Balkonkraftwerk mit einem nicht rücklaufgesperrten Zähler und dies kommt raus, dann wird man möglicherweise wegen Steuerhinterziehung zur Rechenschaft gezogen.Was nun der Einzelne draus macht und wie viel Risiko man bereit ist einzugehen, ist wohl der individuellen Meinung entsprechend. Aber auf der sicheren Seite ist man halt momentan nur so.
Gruss, Jürgen
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Ich möchte jetzt hier keinen Streit anfangen, aber diese ganze Anmelderei ist viel Krach um nichts.
Mal als Zitat:" Balkonkraftwerke und Kontrollen: Die aktuelle Praxis
Gesetzgeber und Netzbetreiber können nur kontrollieren, was auch tatsächlich angemeldet ist. In diesem Punkt gibt es in Deutschland Experten zufolge einen gewaltigen Unterschied zwischen in Verwendung stehenden und tatsächlich registrierten Balkonkraftwerken. Inoffizielle Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 90 % der Anlagen nicht gemeldet sind. Das wirkliche Ausmaß zu ermitteln, ist für offizielle Stellen schlicht unmöglich.
Neben der nicht durchführbaren Kontrolle unangemeldeter Balkonkraftwerke gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt. Würde der Gesetzgeber die ehrlichen Betreiber der ca. 10 % korrekt gemeldeter Mini-PV-Anlagen sanktionieren, würde das ein völlig falsches Signal senden...."
Quelle: https://www.klimaworld.com/blog/balkonkraftwerk-strafe
Und die Sache mit der VDE-Geschichte. Auch das sind keine Gesetze. Man kann sich an die VDE-Vorschriften halten oder auch nicht. Was und wie ich meine Lampen und Steckdosen in meinem Haus verkabel ist einzig und allein meine Sache. Wenn man jetzt mal den Versicherungsschutz bei Seite läßt.
Auch der Anschluß einer Balkonanlage ist meine Sache. Ob ich da die normale Schukodose nehme oder die teuere Wieland -Dose. Auch dazu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
@crunchip
Was soll mir der Link sagen? Hier mal der Link zu diesem ach so wichtigen Paragraphen 9 Absatz 2 des EEGhttps://www.buzer.de/9_EEG_2023.htm
Ich mag mich ja irren, aber ich finde dort nichts bezüglich Anmeldepflicht.
Aber darum ging es hier ja eigentlich nicht. All das hat nichts mit meiner Frage zu tun.
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@beowolf sagte in Ferraris-Zähler - Drehrichtung erkennen.:
Was soll mir der Link sagen?
erklärt nur den aktuellen Stand, letztendlich muss jeder für sich entscheiden wie er es handhabt. Antwort zu deiner Frage habe ich dir bereits zu Beginn gegeben
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Ok, alles gut. Sind halt oft schwierige Themen.
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Ist eigentlich in der Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV recht klar geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/BJNR084210017.html
Betreiber müssen ihre Einheiten, ihre EEG- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Einheiten von Solaranlagen, die von demselben Betreiber am selben Standort gleichzeitig in Betrieb genommen werden, sind summarisch als eine Einheit zu registrieren; § 38b Absatz 2 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden.
Diese ganze Anmelderrei ist eine "kann" und "sollte" Geschichte. Es besteht keine gesetzliche Pflicht solche Balkonkraftwerke irgendwo anzumelden.
Öh, doch...
Betreiber = Beowolf
Einheit = BalkonkraftwerkAlso steht da sinngemäß in der Verordnung:
Beowolf muss sein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrieren.
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@beowolf
Nur so als zusätzlicher Denkanstoß: PV-Anlagen - in der Regel auch BKW - werden von vielen Kommunen speziell gefördert. Aber nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung.
Ich meinem Fall steuert die Gemeinde 250 € dazu -
Ok. Um hier auch mal einen Abschluß zu finden.
Werden Balkonkraftwerke kontrolliert?
Im Grunde kann das auch keiner kontrollieren. Das Ordnungsamt hat keine rechtliche Handhabe und der Stromversorger hat auch keine Handhabe.Ich melde meine Anlage nicht an. Förderung gibt es hier eh nicht.
Das mit der Erfassung muß ich hier mal sehen was ich da machen kann.
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Möchtest Du hier dichtmachen?
Eine Hilfestellung wird es nicht geben und die Gefahr, dass es hier in OffTopic und Diskussionen endet, ist groß. -
Halt nicht wundern, wenn irgendwann halt doch mal einer über deine 'schwarze Anlage' stolpert. Ist wie nachts um 3 über eine rote Ampel gehen.
Geht in 99,9% der Fälle ohne Konsequenz durch, wenn der Streifenwagen gerade um die Ecke biegt bekommst du halt dennoch einen Strafzettel. -
@thomas-braun
... und die Kommunen haben mittlerweile äußerst detaillierte Luftaufnahmen.
Es wird der Tag kommen, an dem die nicht mehr nur für's Kataster verwendet werden. -
@haselchen sagte in Ferraris-Zähler - Drehrichtung erkennen.:
Möchtest Du hier dichtmachen?
Eine Hilfestellung wird es nicht geben und die Gefahr, dass es hier in OffTopic und Diskussionen endet, ist groß.Jepp mach zu.
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@haselchen erledigt!