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Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig
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@homoran sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Ich hab die anderen Dinge bezüglich Ladung auch nicht mehr im Kopf, aber auf jeden Fall wurde das im Anmeldeformular der BNA abgefragt.
Muss etwas mit der Förderung zu tun gehabt haben.https://1komma5grad.com/de/magazin/news/solarpaket-1
Soweit ich das verstehe ist das Solarpaket 1 ja verabschiedet und ist seit dem 16 Mai in Kraft.
Eine der Änderungen:
Also ja, war nicht erlaubt, müsste es jetzt aber sein. Soweit ich mir das zusammengegoogelt habe.Edit: Jetzt müsste man das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte einmal durchackern ob das wirklich noch drin steht
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@bananajoe sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
müsste es jetzt aber sein.
kannte ich nicht, Danke!
Hoffentlich ist das nicht die Nertzdienlichkeit, die die EVUs wollen indem sie auf deinen Stromspeicher zugreifen wollen, um netzdienlich die Last im Netz zu regeln. -
Also:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.htmlZitat:
c) Nach Absatz 3 werden folgende Absätze 3a und 3b eingefügt:
„(3a) Auf Batteriespeicher, in denen innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausschließlich Strom aus
erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, ist für die Zeiträume, in denen
ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, Absatz 3
nach Maßgabe dieses Absatzes und der Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85d Satz 1
Nummer 1 bis 3 entsprechend anzuwenden, wobei abweichend von Absatz 3 Satz 1 kein Anspruch nach
Absatz 1 Nummer 2 besteht. Der Beginn eines Zeitraums nach Satz 1 setzt voraus, dass technisch
sichergestellt ist, dass in diesem Zeitraum ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder
Grubengas zwischengespeichert werden kann. Der Wechsel zwischen einem Zeitraum, in dem
ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, und einem
Zeitraum, in dem nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas
zwischengespeichert wird, erfolgt jeweils zum Beginn eines Kalendermonats und setzt voraus, dass der
jeweils zu beendende Zeitraum mindestens zwei Monate angedauert hat und dass innerhalb des
laufenden Kalenderjahres nicht mehr als fünf Wechsel erfolgt sind. Abweichend von Satz 3 ist ein Wechsel
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 151, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2024 Seite 5 von 42
auch möglich, wenn vor Beginn des Zeitraums, in dem ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder
Grubengas zwischengespeichert wird, der Anlagenbetreiber einen geeigneten Nachweis erbringt oder
erbracht hat, dass der Batteriespeicher vor dem Wechsel soweit entleert wurde, wie es die technische
Ausstattung im üblichen Betrieb zulässt. Auf Batteriespeicher sind in den Zeiträumen nach Satz 1 die
Vorschriften dieses Gesetzes und des Energiefinanzierungsgesetzes entsprechend anwendbar.
(3b) Wenn Strom aus einer Anlage nach § 3 Nummer 1 vor der Einspeisung in ein Netz in einem
Stromspeicher zwischengespeichert worden ist, in dem nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren
Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, ist Absatz 3 Satz 1, 3 und 4 nach Maßgabe dieses
Absatzes und der Festlegung nach § 85d Satz 1 Nummer 4 entsprechend anzuwenden, wobei abweichend
von Absatz 3 Satz 1 kein Anspruch nach Absatz 1 Nummer 2 besteht. In diesem Fall bezieht sich der
Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist und nach Maßgabe
der Festlegung nach § 85d Satz 1 Nummer 4 als förderfähiger Anteil bestimmt und nachgewiesen wird.
Die Vorschriften dieses Gesetzes und des Energiefinanzierungsgesetzes sind entsprechend anwendbar,
soweit der Anspruch nach Satz 1 geltend gemacht wird. Die Sätze 1 bis 4 sind für den Anspruch nach
Absatz 1 Nummer 3 entsprechend anzuwenden.“Öhm, pfft, keine Ahnung ob da jetzt ja oder nein steht. Klingt wie als müsste man das ummelden ... Ich habe es auf Anhieb nicht verstanden.
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@bananajoe sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Ich habe es auf Anhieb nicht verstanden.
auch nach 3x lesen nicht
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@homoran Wer kommt denn auch auf die Idee ein 42 Seiten Pamphlet zu erstellen in dem fast nur beschrieben wird, welche Wörter und Sätze in ein einem anderen Dokument zu streichen, zu ersetzen und hinzu zu fügen sind ...
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@bananajoe sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
das Laden macht ja in der Regel nicht die Batterie sondern dein Wechselrichter
gilt nicht für AC gekoppelte Speicher (also ohne Hybridwechselrichter)
@bananajoe sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Laden darfst du jederzeit deinen Akku aus dem Netz, da wüsste ich von keiner rechtlichen Hürde
Das ist wohl richtig, die Netzbetreiber haben mehr technische Bedenken, wenn das eben viele Nutzer machen und damit Netzlast erzeugen.
Wenn der Speicher schon da ist und ein dynamischer Tarif genutzt werden kann...warum nicht. Gerade im Winter hat der Speicher ohnehin Langeweile. Die paar Zyklen mehr im Jahr sind bei der Lebensdauer vermutlich nicht relevant. Ob das wirklich Geld sparen kann??? andere Frage.
Ein min/max Range von 15-20ct/kWh über den Tag...könnte man mal rechnen -
@homoran sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
auch nach 3x lesen nicht
ist auch nicht für uns gedacht
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@ullij sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
gilt nicht für AC gekoppelte Speicher
aber sicher doch!
wobei Wechselrichter dann eher Gleichrichter = Ladegerät ist.@ullij sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Ein min/max Range von 15-20ct/kWh über den Tag...
ist das so?
nicht eher 20-35ct?
(siehe Chart von @MichaelF ) -
@homoran sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
ist das so?
nicht eher 20-35ct?
(siehe Chart von @MichaelF )sind ja dynamisch und täglich variabel (min 32.5/max 49.9)
@homoran sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
aber sicher doch!
wobei Wechselrichter dann eher Gleichrichter = Ladegerät ist.einigen wir uns auf eine autarke Batterie mit Wechselrichter/Ladegerät
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@ullij sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
einigen wir uns auf eine autarke Batterie mit Wechselrichter/Ladegerät
also ein Multi!
oder 3 davon.
Ich vergesse immer dass in den Multiplus alles mögliche kombiniert ist -
@homoran
genau so.
Bei mir Sonnen und alles in einer Kiste verbaut. -
@stefan-falt said in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Kann man jetzt schon irgendwo den aktuellen Strompreis abgreifen?
Z.B. über api.awattar.de
Mehr dazu gibt's unter https://energy.tado.com/services/api@dieter_p said in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Wäre mir neu, dass man als Privatperson schon so flexibel (Just-In-Time) am Strommarkt kaufen/verkaufen kann.
Aktuell mir bekannt in DE: awattar.de oder tibber.de
Strompreis Börse + diverse Nebenkosten. Voraussetzung sind vorhandene Smartmeter.
Das kann aber auch extrem teuer werden. Im Juni gab's da ein kleines Problem, dass für zwei Tage "nette Preise" beschert hat. Da wurden für einige Stunden bis zu drei EUR (brutto) aufgerufen.
https://energy-charts.info/charts/price_spot_market/chart.htm?l=de&c=DE&minuteInterval=empty&zoom=plus&timezone=user&interval=month@bananajoe said in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Wer kommt denn auch auf die Idee ein 42 Seiten Pamphlet zu erstellen in dem fast nur beschrieben wird, welche Wörter und Sätze in ein einem anderen Dokument zu streichen, zu ersetzen und hinzu zu fügen sind ...
Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht nicht die Gesetze per se, sondern nur Änderungen.
Daher ist es hilfreich, wenn man das geänderte Gesetz ansieht (geht aber erst nach der Veröffentlichung)Hier also das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) [§ 19 Zahlungsanspruch] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html
(1) Betreiber von Anlagen, in denen ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden, haben für den in diesen Anlagen erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf 1. die Marktprämie nach § 20, 2. eine Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 oder Nummer 4 oder 3. einen Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, soweit der Anlagenbetreiber für den Strom kein vermiedenes Netzentgelt nach § 18 Absatz 1 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung in Anspruch nimmt. (3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch, wenn der Strom vor der Einspeisung in ein Netz in einem Stromspeicher, in dem innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, zwischengespeichert worden ist. In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist wird. Die Höhe des Anspruchs pro eingespeister Kilowattstunde bestimmt sich nach der Höhe des Anspruchs, die bei einer Einspeisung ohne Zwischenspeicherung bestanden hätte. Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch bei einem gemischten Einsatz mit Speichergasen. Die Sätze 1 bis 4 sind für den Anspruch nach Absatz 1 Nummer 3 entsprechend anzuwenden. (3a) Auf Batteriespeicher, in denen innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, ist für die Zeiträume, in denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, Absatz 3 nach Maßgabe dieses Absatzes und der Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85d Satz 1 Nummer 1 bis 3 entsprechend anzuwenden, wobei abweichend von Absatz 3 Satz 1 kein Anspruch nach Absatz 1 Nummer 2 besteht. Der Beginn eines Zeitraums nach Satz 1 setzt voraus, dass technisch sichergestellt ist, dass in diesem Zeitraum ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert werden kann. Der Wechsel zwischen einem Zeitraum, in dem ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, und einem Zeitraum, in dem nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, erfolgt jeweils zum Beginn eines Kalendermonats und setzt voraus, dass der jeweils zu beendende Zeitraum mindestens zwei Monate angedauert hat und dass innerhalb des laufenden Kalenderjahres nicht mehr als fünf Wechsel erfolgt sind. Abweichend von Satz 3 ist ein Wechsel auch möglich, wenn vor Beginn des Zeitraums, in dem ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, der Anlagenbetreiber einen geeigneten Nachweis erbringt oder erbracht hat, dass der Batteriespeicher vor dem Wechsel soweit entleert wurde, wie es die technische Ausstattung im üblichen Betrieb zulässt. Auf Batteriespeicher sind in den Zeiträumen nach Satz 1 die Vorschriften dieses Gesetzes und des Energiefinanzierungsgesetzes entsprechend anwendbar. (3b) Wenn Strom aus einer Anlage nach § 3 Nummer 1 vor der Einspeisung in ein Netz in einem Stromspeicher zwischengespeichert worden ist, in dem nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas zwischengespeichert wird, ist Absatz 3 Satz 1, 3 und 4 nach Maßgabe dieses Absatzes und der Festlegung nach § 85d Satz 1 Nummer 4 entsprechend anzuwenden, wobei abweichend von Absatz 3 Satz 1 kein Anspruch nach Absatz 1 Nummer 2 besteht. In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist und nach Maßgabe der Festlegung nach § 85d Satz 1 Nummer 4 als förderfähiger Anteil bestimmt und nachgewiesen wird. Die Vorschriften dieses Gesetzes und des Energiefinanzierungsgesetzes sind entsprechend anwendbar, soweit der Anspruch nach Satz 1 geltend gemacht wird. Die Sätze 1 bis 4 sind für den Anspruch nach Absatz 1 Nummer 3 entsprechend anzuwenden.
Damit hat man bereits den gesamten Kontext im Paragraph, das liest sich schon viel leichter.
Ich lese das wie folgt:
Abs. 3a) besagt, dass man jetzt zwischen Zwischenspeicherung von ausschließlich PV-Strom und anschließender Einspeisung und Laden aus Netz und anschließender Einspeisung wechseln kann. Das geht aber nur monatlich, mit je mindestens zwei Monaten Laufzeit und nicht öfter als 5x p.a.Wer genug Energiespeicher hat, um die paar Cent Schwankungen am Strommarkt regelmäßig mitzunehmen und damit Geld zu verdienen, hat wohl ganz andere Möglichkeiten und nutzt das eher um positive und negative Regelenergie anzubieten. Die wird wesentlich besser bezahlt
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@hans_999 sagte in Batterie finanziell Nutzen- Batterie laden wenn günstig:
Aktuell mir bekannt in DE: awattar.de oder tibber.de
Wir sind bei ostrom.de
Dort bekommt man auch recht günstig und zeitnah einen Smartmeter:https://www.ostrom.de/smart-meter
Ab 2025 muss übrigens JEDER Stromanbieter einen dynamischen Stromtarif anbieten.