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Regelung eines Hoymiles Solarinverters (Nulleinspeisung)

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233 Beiträge 40 Kommentatoren 85.6k Aufrufe 38 Beobachtet
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  • EisteeE Online
    EisteeE Online
    Eistee
    schrieb zuletzt editiert von Eistee
    #223

    @murphy-0 An deiner Stelle würde ich mich mal informieren, als so viele Unwahrheiten in einem Beitrag zu verpacken. Ich habe gerade echt überlegt, ob ich dich in die Verschwörungstheoretiker-Ecke packe und einfach nichts antworte oder es vielleicht mal für alle anderen zur Belustigung kommentiere.

    1. Es gibt eine gesetzliche Vergütung für eingespeiste Energie (6–8 Cent pro kWh) von deinem Netzbetreiber. Und ja, die bekommst du auch, wenn du nur ein Balkonkraftwerk hast. Du musst dich nur bei deinem Netzbetreiber melden.
    2. Leitungen werden durch eine Einspeisung nicht belastet, sondern entlastet. Deine Leitungen altern auch nicht dadurch, dass diese den Strom weiterleiten (egal in welche Richtung). Zumal eine übliche Leitung im Haus mit 800 W definitiv nicht überlastet werden kann.
    3. Netzbetreiber können sich nicht bei dir beschweren, wenn deren Netze überlastet sind. Das regeln die auf anderen Wegen, die dich in keinster Weise auch nur beschäftigen müssen.
    4. Ein 800-W-Wechselrichter ist dafür ausgelegt, 800 W einzuspeisen. Ja, der wird dabei etwas warm, und nein, das macht nichts mit der Lebensdauer. Du wirst es kaum glauben: Der Wechselrichter geht auch kaputt, wenn du ihn in einen Schubkasten legst und nicht anschließt. In der Regel kauft man sich den aber, damit er auch was tut.
    5. Deine Energie, die du dem Netzbetreiber günstig verkaufst, kann dieser etwas teurer wieder verkaufen. Das sorgt dafür, dass dein Netzbetreiber Gewinn macht. Gewinn beim Netzbetreiber sorgt in der Regel dafür, dass dieser günstige Preise anbieten kann. Somit schadest du dir sogar selbst und machst den Strom teurer, indem du den Strom, den deine Solarpanels ja bereitstellen könnten, nicht nutzt.

    Das hat nichts mit Ausnutzenlassen zu tun, sondern mit Egoismus, Uneinsichtigkeit, Verbohrtheit und Unwahrheiten, die in deinen Augen wahr sind.

    LG Alina (gelernte Elektronikerin)

    T 1 Antwort Letzte Antwort
    1
    • Murphy 0M Online
      Murphy 0M Online
      Murphy 0
      schrieb zuletzt editiert von Murphy 0
      #224

      gelöscht

      1 Antwort Letzte Antwort
      -1
      • Murphy 0M Online
        Murphy 0M Online
        Murphy 0
        schrieb zuletzt editiert von Murphy 0
        #225

        Gelöscht

        Samson71S 1 Antwort Letzte Antwort
        -1
        • Murphy 0M Murphy 0

          Gelöscht

          Samson71S Offline
          Samson71S Offline
          Samson71
          schrieb zuletzt editiert von
          #226

          @Murphy-0 sagte:

          So ich bin raus hier wegen OT.
          Es geht um Blocklys für ioBroker.

          Die persönlichen Verunglimpfungen haben damit genauso wenig zu tun. Ich vermute mal Lehrer von Beruf.

          Markus

          Bitte beachten:
          Hinweise für gute Forenbeiträge
          Maßnahmen zum Schutz des Forums

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          • Murphy 0M Online
            Murphy 0M Online
            Murphy 0
            schrieb zuletzt editiert von Murphy 0
            #227

            gelöscht

            Samson71S 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Murphy 0M Murphy 0

              gelöscht

              Samson71S Offline
              Samson71S Offline
              Samson71
              schrieb zuletzt editiert von
              #228

              @Murphy-0
              Ebenso wie physikalisch belegbare Fakten.

              Markus

              Bitte beachten:
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              • EisteeE Eistee

                @murphy-0 An deiner Stelle würde ich mich mal informieren, als so viele Unwahrheiten in einem Beitrag zu verpacken. Ich habe gerade echt überlegt, ob ich dich in die Verschwörungstheoretiker-Ecke packe und einfach nichts antworte oder es vielleicht mal für alle anderen zur Belustigung kommentiere.

                1. Es gibt eine gesetzliche Vergütung für eingespeiste Energie (6–8 Cent pro kWh) von deinem Netzbetreiber. Und ja, die bekommst du auch, wenn du nur ein Balkonkraftwerk hast. Du musst dich nur bei deinem Netzbetreiber melden.
                2. Leitungen werden durch eine Einspeisung nicht belastet, sondern entlastet. Deine Leitungen altern auch nicht dadurch, dass diese den Strom weiterleiten (egal in welche Richtung). Zumal eine übliche Leitung im Haus mit 800 W definitiv nicht überlastet werden kann.
                3. Netzbetreiber können sich nicht bei dir beschweren, wenn deren Netze überlastet sind. Das regeln die auf anderen Wegen, die dich in keinster Weise auch nur beschäftigen müssen.
                4. Ein 800-W-Wechselrichter ist dafür ausgelegt, 800 W einzuspeisen. Ja, der wird dabei etwas warm, und nein, das macht nichts mit der Lebensdauer. Du wirst es kaum glauben: Der Wechselrichter geht auch kaputt, wenn du ihn in einen Schubkasten legst und nicht anschließt. In der Regel kauft man sich den aber, damit er auch was tut.
                5. Deine Energie, die du dem Netzbetreiber günstig verkaufst, kann dieser etwas teurer wieder verkaufen. Das sorgt dafür, dass dein Netzbetreiber Gewinn macht. Gewinn beim Netzbetreiber sorgt in der Regel dafür, dass dieser günstige Preise anbieten kann. Somit schadest du dir sogar selbst und machst den Strom teurer, indem du den Strom, den deine Solarpanels ja bereitstellen könnten, nicht nutzt.

                Das hat nichts mit Ausnutzenlassen zu tun, sondern mit Egoismus, Uneinsichtigkeit, Verbohrtheit und Unwahrheiten, die in deinen Augen wahr sind.

                LG Alina (gelernte Elektronikerin)

                T Online
                T Online
                tourer4778
                schrieb zuletzt editiert von tourer4778
                #229

                @eistee
                Einspeisevergütung gibt es, da gebe ich dir recht (Vermutlich noch bis zum 31.12.2026).
                Das dem Netz geholfen wird, wenn man den überschüssigen Strom einspeist stimmt nur bedingt, weil viele Netze aufgrund der Einspeisung überlastet sind. Das kann aber überall unterschiedlich sein.

                @murphy-0
                Danke, für die Erklärung. Ja soweit habe ich alles verbaut und mit einem WR scheint es nun auch zu laufen.
                Mein Fehler war vermutlich, dass ich beiden WR immer gleichzeitig neue Sollwerte übermittelt habe. Ich beobachte mal und versuche dann mal mit dem Zweiten.

                Murphy 0M T 2 Antworten Letzte Antwort
                0
                • T tourer4778

                  @eistee
                  Einspeisevergütung gibt es, da gebe ich dir recht (Vermutlich noch bis zum 31.12.2026).
                  Das dem Netz geholfen wird, wenn man den überschüssigen Strom einspeist stimmt nur bedingt, weil viele Netze aufgrund der Einspeisung überlastet sind. Das kann aber überall unterschiedlich sein.

                  @murphy-0
                  Danke, für die Erklärung. Ja soweit habe ich alles verbaut und mit einem WR scheint es nun auch zu laufen.
                  Mein Fehler war vermutlich, dass ich beiden WR immer gleichzeitig neue Sollwerte übermittelt habe. Ich beobachte mal und versuche dann mal mit dem Zweiten.

                  Murphy 0M Online
                  Murphy 0M Online
                  Murphy 0
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #230

                  @tourer4778
                  freut mich wenn ich dir helfen konnte.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • T tourer4778

                    @eistee
                    Einspeisevergütung gibt es, da gebe ich dir recht (Vermutlich noch bis zum 31.12.2026).
                    Das dem Netz geholfen wird, wenn man den überschüssigen Strom einspeist stimmt nur bedingt, weil viele Netze aufgrund der Einspeisung überlastet sind. Das kann aber überall unterschiedlich sein.

                    @murphy-0
                    Danke, für die Erklärung. Ja soweit habe ich alles verbaut und mit einem WR scheint es nun auch zu laufen.
                    Mein Fehler war vermutlich, dass ich beiden WR immer gleichzeitig neue Sollwerte übermittelt habe. Ich beobachte mal und versuche dann mal mit dem Zweiten.

                    T Online
                    T Online
                    tourer4778
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #231

                    tourer4778 sagte:

                    @eistee
                    Einspeisevergütung gibt es, da gebe ich dir recht (Vermutlich noch bis zum 31.12.2026).

                    EDIT :
                    Mein Cousin bekommt auch keine Einspeisevrgütung. fällt mir gerade ein.

                    Das dem Netz geholfen wird, wenn man den überschüssigen Strom einspeist stimmt nur bedingt, weil viele Netze aufgrund der Einspeisung überlastet sind. Das kann aber überall unterschiedlich sein.

                    @murphy-0
                    Danke, für die Erklärung. Ja soweit habe ich alles verbaut und mit einem WR scheint es nun auch zu laufen.
                    Mein Fehler war vermutlich, dass ich beiden WR immer gleichzeitig neue Sollwerte übermittelt habe. Ich beobachte mal und versuche dann mal mit dem Zweiten.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    0
                    • EisteeE Online
                      EisteeE Online
                      Eistee
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #232

                      @tourer4778 Die Einspeisevergütung bekommt man nicht automatisch, sondern muss sie beim Netzbetreiber beantragen (der Name steht direkt auf dem Zähler). Zudem wird ein Zähler benötigt, der die Einspeisung auch erfassen kann – diesen muss der Netzbetreiber kostenlos einbauen.
                      Der Netzbetreiber benötigt dafür die eigenen Daten inklusive Bankverbindung, da diese sonst nur dem Stromanbieter vorliegen. Die Anmeldung im Marktdatenstammregister allein reicht dafür nicht aus.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      • HomoranH Nicht stören
                        HomoranH Nicht stören
                        Homoran
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #233

                        Es ist alles wie immer nicht ganz so einfach!

                        Für „Steckersolargeräte“, die seit dem Inkrafttreten der EEG-Änderungen durch das „Solarpaket“ (16. Mai 2024) erstmals in Betrieb genommen werden, sind im EEG verschiedene Sonderregelungen vorgesehen.

                        Und dafür

                        Unentgeltliche Abnahme
                        Die Sonderregelungen setzen des Weiteren voraus, dass das Steckersolargerät als EE-Anlage der EEG-Veräußerungsform der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet wird, also keine Einspeisevergütung für Strom aus dem Gerät gezahlt wird.

                        Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html

                        Und alles kein Grund hier zu pöbeln!

                        kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - Benutzt das Voting rechts unten im Beitrag wenn er euch geholfen hat.
                        Das Forum freut sich über eine Spende. Benutzt dazu den Spendenbutton oben rechts. Danke!
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