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  4. rechtliche Gedanken zur Videoüberwachung

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rechtliche Gedanken zur Videoüberwachung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Off Topic
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  • Samson71S Samson71

    @SSW-mcor
    Dafür haben gute Systeme die Möglichkeit des Schwärzens von nicht aufzuzeichnenden Bereichen.

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    SSW-mcor
    schrieb am zuletzt editiert von SSW-mcor
    #7

    @samson71 sagte in Frühzeitige erkennung:

    Dafür haben gute Systeme die Möglichkeit des Schwärzens von nicht aufzuzeichnenden Bereichen.

    Würde in der Innenstadt auch nichts nützen, egal wie gut das System wäre - außer die Systeme habe eine Gesichtserkennung und Näherungssensoren. Ich kann mir grad nicht vorstellen, wie ein System einen öffentlichen Bereich schwärzen sollte, wenn genau da der Klingelnde steht.

    Soweit mir gekannt, sollte es einfach so sein, dass nur aufgezeichnet wird, wenn wer klingelt, somit keine permanente Aufzeichnung stattfindet.
    Die evtl. Aufnahmen Zeitnah gelöscht werden sollten und nicht weitergegeben/weiterverwendet werden dürfen.
    Man sollte auch vor einer Aufnahme warnen - dafür sind meist sogar Aufkleber dabei.

    HomoranH 1 Antwort Letzte Antwort
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    • S SSW-mcor

      @samson71 sagte in Frühzeitige erkennung:

      Dafür haben gute Systeme die Möglichkeit des Schwärzens von nicht aufzuzeichnenden Bereichen.

      Würde in der Innenstadt auch nichts nützen, egal wie gut das System wäre - außer die Systeme habe eine Gesichtserkennung und Näherungssensoren. Ich kann mir grad nicht vorstellen, wie ein System einen öffentlichen Bereich schwärzen sollte, wenn genau da der Klingelnde steht.

      Soweit mir gekannt, sollte es einfach so sein, dass nur aufgezeichnet wird, wenn wer klingelt, somit keine permanente Aufzeichnung stattfindet.
      Die evtl. Aufnahmen Zeitnah gelöscht werden sollten und nicht weitergegeben/weiterverwendet werden dürfen.
      Man sollte auch vor einer Aufnahme warnen - dafür sind meist sogar Aufkleber dabei.

      HomoranH Offline
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      Homoran
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      schrieb am zuletzt editiert von Homoran
      #8

      @ssw-mcor sagte in Frühzeitige erkennung:

      außer die Systeme habe eine Gesichtserkennung und Näherungssensoren

      das nutzt nix.

      die Kamera muss so positioniert sein, dass sie nicht den öffentlichen Raum zeigen kann.
      Ansonsten darf da keine hin.

      und dabei geht es nicht mal nur ums Aufzeichnen

      kein Support per PN! - Fragen im Forum stellen - es gibt fast nichts, was nicht auch für andere interessant ist.

      Benutzt das Voting rechts unten im Beitrag wenn er euch geholfen hat.

      der Installationsfixer: curl -fsL https://iobroker.net/fix.sh | bash -

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        schrieb am zuletzt editiert von OpenSourceNomad
        #9

        @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

        Das allein ist aber nicht verboten

        Doch, genau das (was du machst?) ist verboten.

        das Videomaterial darf halt ohne Einverständnis nicht weiter verwendet werden.

        Das (und noch mehr) gilt für Aufzeichnungen die du in deinen eigenen 4 Wänden und auf deinem Grund aufzeichnest.

        es kann jeder, der an so einer Video-Klingel vorbei geht, den Eigentümer verklagen - z.B. wegen dem Recht am eigenen Bild

        U.a., auch ein Recht auf Unterlassung und eventuell sogar Schadensersatz haben Dritte. Das ganze gilt übrigens schon bei einer Kameraattrappe :video_camera:

        Eine heimliche Videoüberwachung kann übrigens sogar eine Straftat sein :bulb:

        Soweit mir gekannt, sollte es einfach so sein, dass nur aufgezeichnet wird, wenn wer klingelt, somit keine permanente Aufzeichnung stattfindet.

        Aufgezeichnet werden darf grundsätzlich nur nach Einverständnis des betroffenen. Es gibt Auslegungen das eine "ordentliche" Bekanntmachung vor einem videoüberwachten Bereich und das anschließende betreten als stillschweigende Willenserklärung gesehen werden kann.

        Die evtl. Aufnahmen Zeitnah gelöscht werden sollten und nicht weitergegeben/weiterverwendet werden dürfen.

        Das ist sowieso klar. Weitergabe/Verwendung ohne ausdrücklicher Einwilligung des betroffenen geht wahrscheinlich schon wieder Richtung Straftat.

        Hier könnte es in Zukunft auch Interessant sein wer mittels "cloudkrachertechnolgie" seine Aufzeichnungen außer Hauses/Kontinentes speichert und diese dadurch ebenfalls dritten (mehr oder weniger) zugänglich macht.

        Man sollte auch vor einer Aufnahme warnen - dafür sind meist sogar Aufkleber dabei.

        "Warnen" allein reicht nicht. Es gibt dazu noch weitere Pflichten, die sich z.B aus der DSGVO ergeben:

        Damit verantwortlichen Betreibern von Videoüberwachungsanlagen den ihnen obliegenden Informationspflichten nachkommen können empfiehlt der EDSA zum einen die Aufstellung eines Hinweisschildes, auf welchem die wichtigsten Informationen, wie Verarbeitungszweck, Verantwortlicher bzw. Ansprechpartner und wo weitere Informationen eingeholt werden können ersichtlich sind. Diese müssen den Betroffenen so einfach wie möglich zugänglich gemacht werden (Art.13 DSGVO).

        Siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/videoueberwachung-auf-privatgrundstueck-188930.html

        Und noch einiges mehr ist zu beachten:

        Folgende Rechtsgrundlagen sind allgemein beim Thema Videoüberwachung zu beachten:

        • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
        • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
        • Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
        • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verordnung der Europäischen Union zur Verarbeitung personenbezogener Daten
        • Bundesdatenschutzgesetz (präzisiert und ergänzt die DSGVO an den Stellen, die nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind)
        • Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
        • Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
        • Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

        Siehe: https://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung

        „Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion.“ - Alberto Brandolini (Bullshit-Asymmetrie-Prinzip)

        S 1 Antwort Letzte Antwort
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        • OpenSourceNomadO OpenSourceNomad

          @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

          Das allein ist aber nicht verboten

          Doch, genau das (was du machst?) ist verboten.

          das Videomaterial darf halt ohne Einverständnis nicht weiter verwendet werden.

          Das (und noch mehr) gilt für Aufzeichnungen die du in deinen eigenen 4 Wänden und auf deinem Grund aufzeichnest.

          es kann jeder, der an so einer Video-Klingel vorbei geht, den Eigentümer verklagen - z.B. wegen dem Recht am eigenen Bild

          U.a., auch ein Recht auf Unterlassung und eventuell sogar Schadensersatz haben Dritte. Das ganze gilt übrigens schon bei einer Kameraattrappe :video_camera:

          Eine heimliche Videoüberwachung kann übrigens sogar eine Straftat sein :bulb:

          Soweit mir gekannt, sollte es einfach so sein, dass nur aufgezeichnet wird, wenn wer klingelt, somit keine permanente Aufzeichnung stattfindet.

          Aufgezeichnet werden darf grundsätzlich nur nach Einverständnis des betroffenen. Es gibt Auslegungen das eine "ordentliche" Bekanntmachung vor einem videoüberwachten Bereich und das anschließende betreten als stillschweigende Willenserklärung gesehen werden kann.

          Die evtl. Aufnahmen Zeitnah gelöscht werden sollten und nicht weitergegeben/weiterverwendet werden dürfen.

          Das ist sowieso klar. Weitergabe/Verwendung ohne ausdrücklicher Einwilligung des betroffenen geht wahrscheinlich schon wieder Richtung Straftat.

          Hier könnte es in Zukunft auch Interessant sein wer mittels "cloudkrachertechnolgie" seine Aufzeichnungen außer Hauses/Kontinentes speichert und diese dadurch ebenfalls dritten (mehr oder weniger) zugänglich macht.

          Man sollte auch vor einer Aufnahme warnen - dafür sind meist sogar Aufkleber dabei.

          "Warnen" allein reicht nicht. Es gibt dazu noch weitere Pflichten, die sich z.B aus der DSGVO ergeben:

          Damit verantwortlichen Betreibern von Videoüberwachungsanlagen den ihnen obliegenden Informationspflichten nachkommen können empfiehlt der EDSA zum einen die Aufstellung eines Hinweisschildes, auf welchem die wichtigsten Informationen, wie Verarbeitungszweck, Verantwortlicher bzw. Ansprechpartner und wo weitere Informationen eingeholt werden können ersichtlich sind. Diese müssen den Betroffenen so einfach wie möglich zugänglich gemacht werden (Art.13 DSGVO).

          Siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/videoueberwachung-auf-privatgrundstueck-188930.html

          Und noch einiges mehr ist zu beachten:

          Folgende Rechtsgrundlagen sind allgemein beim Thema Videoüberwachung zu beachten:

          • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
          • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
          • Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
          • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verordnung der Europäischen Union zur Verarbeitung personenbezogener Daten
          • Bundesdatenschutzgesetz (präzisiert und ergänzt die DSGVO an den Stellen, die nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind)
          • Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
          • Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
          • Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

          Siehe: https://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung

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          SSW-mcor
          schrieb am zuletzt editiert von
          #10

          @opensourcenomad Wie schon geschrieben, das werden viele, viele so gar nicht wissen - wusste ich so extrem auch nicht.
          Allerdings dreht sich bei beiden Links alles um die "Videoüberwachung"...

          Mir war z.B. nicht klar, das eine "Video-Klingel" unter "Videoüberwachung" fällt - da ja ganz andere Betriebsbedingungen herrschen.

          Meister MopperM OpenSourceNomadO 2 Antworten Letzte Antwort
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          • S SSW-mcor

            @opensourcenomad Wie schon geschrieben, das werden viele, viele so gar nicht wissen - wusste ich so extrem auch nicht.
            Allerdings dreht sich bei beiden Links alles um die "Videoüberwachung"...

            Mir war z.B. nicht klar, das eine "Video-Klingel" unter "Videoüberwachung" fällt - da ja ganz andere Betriebsbedingungen herrschen.

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            #11

            @ssw-mcor

            06f4af7a-69fd-4455-8d02-837353072f09-grafik.png

            So blauäuigg sollte niemand sein, und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

            Proxmox und HA

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            • S SSW-mcor

              @opensourcenomad Wie schon geschrieben, das werden viele, viele so gar nicht wissen - wusste ich so extrem auch nicht.
              Allerdings dreht sich bei beiden Links alles um die "Videoüberwachung"...

              Mir war z.B. nicht klar, das eine "Video-Klingel" unter "Videoüberwachung" fällt - da ja ganz andere Betriebsbedingungen herrschen.

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              #12

              @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

              Mir war z.B. nicht klar, das eine "Video-Klingel" unter "Videoüberwachung" fällt - da ja ganz andere Betriebsbedingungen herrschen.

              Da bereits Kameraattrappen mittels Unterlassung "entfernt" werden können wenn diese nur augenscheinlich auf öffentlichen oder gemeinsamen Grund gerichtet sind sieht es für eine æchte :tm: Kamera in einer Klingel wahrscheinlich auch nicht zu gut aus. Viel mehr noch wenn es sich um ein bekanntes smartes Teilchen handelt was eine Videoaufaufzeichnung möglich macht.

              Eine "klassiche"/analoge Gegensprechanlage mit Videofunktion welche nur manuell (nach dem Klingeln?) aktiviert wird und keinerlei Aufzeichnungen zulässt wird dir wahrscheinlich weniger bis vielleicht keine Probleme vor Gericht machen.

              das werden viele, viele so gar nicht wissen - wusste ich so extrem auch nicht.

              @meister-mopper said in Frühzeitige erkennung:

              Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

              Vor allem liegt es auch in der Obliegenheit der Person die Videoaufzeichnung anfertigen will die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.

              Gleiches gilt wenn ich mit einem Stadtpanzer durch die Spielstraße heizen will. Da sollte ich mich nicht nur tunlichst an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung halten sondern sollte auch sicher stellen das der Karren versichert ist und ich einen gültigen Führerschein besitze und am besten sogar mitführe. Außerdem sollte ich als geneigter Autofahrer auch wissen, dass selbst wenn mir komplett unverschuldet ein Kind :bow: (oder Opa :older_man: ) vor das Auto springt ich immer eine Teilschuld bekommen werde, einfach durch den Fakt das ich mit einem tonnenschweren Gefährt unterwegs bin. :car: :zzz:

              „Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion.“ - Alberto Brandolini (Bullshit-Asymmetrie-Prinzip)

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              • OpenSourceNomadO OpenSourceNomad

                @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                Mir war z.B. nicht klar, das eine "Video-Klingel" unter "Videoüberwachung" fällt - da ja ganz andere Betriebsbedingungen herrschen.

                Da bereits Kameraattrappen mittels Unterlassung "entfernt" werden können wenn diese nur augenscheinlich auf öffentlichen oder gemeinsamen Grund gerichtet sind sieht es für eine æchte :tm: Kamera in einer Klingel wahrscheinlich auch nicht zu gut aus. Viel mehr noch wenn es sich um ein bekanntes smartes Teilchen handelt was eine Videoaufaufzeichnung möglich macht.

                Eine "klassiche"/analoge Gegensprechanlage mit Videofunktion welche nur manuell (nach dem Klingeln?) aktiviert wird und keinerlei Aufzeichnungen zulässt wird dir wahrscheinlich weniger bis vielleicht keine Probleme vor Gericht machen.

                das werden viele, viele so gar nicht wissen - wusste ich so extrem auch nicht.

                @meister-mopper said in Frühzeitige erkennung:

                Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

                Vor allem liegt es auch in der Obliegenheit der Person die Videoaufzeichnung anfertigen will die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.

                Gleiches gilt wenn ich mit einem Stadtpanzer durch die Spielstraße heizen will. Da sollte ich mich nicht nur tunlichst an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung halten sondern sollte auch sicher stellen das der Karren versichert ist und ich einen gültigen Führerschein besitze und am besten sogar mitführe. Außerdem sollte ich als geneigter Autofahrer auch wissen, dass selbst wenn mir komplett unverschuldet ein Kind :bow: (oder Opa :older_man: ) vor das Auto springt ich immer eine Teilschuld bekommen werde, einfach durch den Fakt das ich mit einem tonnenschweren Gefährt unterwegs bin. :car: :zzz:

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                #13

                @opensourcenomad sagte in Frühzeitige erkennung:

                Eine "klassiche"/analoge Gegensprechanlage mit Videofunktion welche nur manuell (nach dem Klingeln?) aktiviert wird und keinerlei Aufzeichnungen zulässt wird dir wahrscheinlich weniger bis vielleicht keine Probleme vor Gericht machen.

                Jetzt machst du selbst schon Unterschiede :flushed: , in dem du es "Videofunktion" nennst, die "wahrscheinlich weniger bis vielleicht keine Probleme vor Gericht machen".
                Wie will ein Außenstehender unterscheiden, was für ein System sich hinter einer Kamera befindet?

                Die gesetzlichen Grundlagen sind das eine, die Auslegung und Anwendung, das Andere...

                Wenn eine Kamera-Attrappe ein Problem darstellt (was ja so ist) dann muss die Benutzung von Handys im öffentlichen Raum aber auch unter "Strafe" stehen, schließlich haben diese auch fest verbaute Kameras.
                Gleiches bei modernen Autos, mit ihren fest verbauten Kameras, wer weis schon was die alles können, könnten oder gar machen.

                @Meister-Mopper
                Stimmt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

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                  #14

                  @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                  Wie will ein Außenstehender unterscheiden, was für ein System sich hinter einer Kamera befindet?

                  Gute Frage, im Zweifelsfall muss das wohl ein Gericht klären ;)

                  @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                  dann muss de Benutzung von Handys im öffentlichen Raum aber auch unter "Strafe" stehen

                  Ist natürlich grober bullshit was du hier versucht zu konstruieren.

                  Du bist allerdings herzlich eingeladen mit deinem Mobilfunktelefon erhobenen Hauptes durch die Fußgängerzone zu laufen und anderen Lauten dein (Mobilfunk)Teil in's Gesicht zuhalten. Wahrscheinlich wirst du schnell erkennen das die wenigsten mit deinem Handeln zufrieden sind. Du wirst dir deswegen vielleicht zwar eine fangen (zumindest aber die ein oder andere harsche Bemerkung anhören) müssen, vor Gericht wirst du aber höchstwahrscheinlich nicht landen. Das liegt daran das es sich bei deinem (asozialen) Vergehen um einen Antragsdelikt handelt und wo kein Kläger da bekanntlich kein Richter :male-judge: :bulb:

                  „Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion.“ - Alberto Brandolini (Bullshit-Asymmetrie-Prinzip)

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                    @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                    Wie will ein Außenstehender unterscheiden, was für ein System sich hinter einer Kamera befindet?

                    Gute Frage, im Zweifelsfall muss das wohl ein Gericht klären ;)

                    @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                    dann muss de Benutzung von Handys im öffentlichen Raum aber auch unter "Strafe" stehen

                    Ist natürlich grober bullshit was du hier versucht zu konstruieren.

                    Du bist allerdings herzlich eingeladen mit deinem Mobilfunktelefon erhobenen Hauptes durch die Fußgängerzone zu laufen und anderen Lauten dein (Mobilfunk)Teil in's Gesicht zuhalten. Wahrscheinlich wirst du schnell erkennen das die wenigsten mit deinem Handeln zufrieden sind. Du wirst dir deswegen vielleicht zwar eine fangen (zumindest aber die ein oder andere harsche Bemerkung anhören) müssen, vor Gericht wirst du aber höchstwahrscheinlich nicht landen. Das liegt daran das es sich bei deinem (asozialen) Vergehen um einen Antragsdelikt handelt und wo kein Kläger da bekanntlich kein Richter :male-judge: :bulb:

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                    #15

                    @opensourcenomad sagte in Frühzeitige erkennung:

                    Ist natürlich grober bullshit was du hier versucht zu konstruieren.

                    Klar ist es das.
                    Aber genau genommen, ist auch genau dass das Problem.

                    dein (Mobilfunk)Teil in's Gesicht zuhalten.

                    Ist ein blödes Beispiel - zu offensichtlich. :grinning:

                    Nein, im ernst - extra wegen der Diskussion hier, habe ich mich mal bisschen eingelesen...
                    Und ja, das Thema Videoüberwachung, ist wohl echt mit Vorsicht zu genießen - aber warum, diese Unterschiede im gleichen "öffentlich" Raum ???

                    Nun Frag ich mich erst recht, warum eine Kamera-Attrappe zu einer Unterlassungsklage führen "kann", eine Rückfahrkamera an einem Auto aber fast schon als normal gilt, schließlich sieht man darauf sogar Kennzeichen usw. Schaut euch doch mal die LKW's vor euch an der Ampel an. Bei LandRover gibt es Rundumsicht per Kamera "fürs Gelände", bei anderen Herstellern gibt es Prisma-Kameras, damit man bei einer Garagen-Ausfahrt schon mal nach links und rechts schauen kann, bevor man auf dem Gehweg steht.

                    Und noch darf es Tesla in Europa nicht "anbieten", die Kameras für die Rundumüberwachung sind aber auch hier schon eingebaut und funktionieren auch, da sie für den Autopiloten bzw. Einparkassistenten notwendig sind. Wo ist da dann bitte der Unterschied (außer der Technische) zur Kamera-Attrappe?

                    Genau so undurchsichtig finde ich da, das Thema Smartphone - wer weis den schon, ob man mit im Bild ist oder grad gefilmt wird.
                    Somit ist eine Kamera an einem Haus, nichts anderes wie eine Kamera an/in einem Auto und nichts anderes wie eine Kamera in einer oder auch zwei Händen.

                    @apollon77: Sorry, vielleicht sollte meine blauäugige Unwissenheit, wieder mal Off Topic verschoben werden - bitte...
                    Gehört ja nun offensichtlich, auch mal wieder nicht mehr hier zu dem eigentlichen Thema.
                    Aber die Diskussion selbst nützt vielleicht auch noch anderen "Video-Klingel" oder Kamera-Nutzern !? :blush:

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                      schrieb am zuletzt editiert von OpenSourceNomad
                      #16

                      @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                      eine Rückfahrkamera an einem Auto aber fast schon als normal gilt, schließlich sieht man darauf sogar Kennzeichen usw.

                      Ich würde mal davon ausgehen das es (genau wie bei einer Gegensprechanlage mit "Livebildfunktion") darauf ankommt das eben keinerlei Videos aufgezeichnet werden können :warning:

                      @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                      Und noch darf es Tesla in Europa nicht "anbieten", die Kameras für die Rundumüberwachung sind aber auch hier schon eingebaut und funktionieren auch, da sie für den Autopiloten bzw. Einparkassistenten notwendig sind. Wo ist da dann bitte der Unterschied (außer der Technische) zur Kamera-Attrappe?

                      Das Teslageraffel macht wohl genau das gleiche was eine Kameraattrappe suggerien soll: Aufzeichnungen anfertigen. Bei Tesla ist zusätzlich noch davon auszugehen das es gleich noch auf anderer Leute Computer (Wolke/Cloud) gespeichert wird und dadurch wahrscheinlich sogar Dritten zugänglich ist.

                      @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                      Somit ist eine Kamera an einem Haus, nichts anderes wie eine Kamera an/in einem Auto und nichts anderes wie eine Kamera in einer oder auch zwei Händen.

                      Nein, eben genau nicht :face_palm:

                      Vielleicht versucht du dich noch mit ein paar "seriösen" Quellen zu belesen. Wenn du dann soweit bist, dass du glaubst die rechtlichen Rahmenbedingungen halbwegs verstanden zu haben kannst du noch mal zum Thema "Dashcams" recherieren, hier wird sich dann wahrscheinlich ein größerer Abgrund für dich öffnen als jetzt schon ;)

                      „Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion.“ - Alberto Brandolini (Bullshit-Asymmetrie-Prinzip)

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                        @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                        eine Rückfahrkamera an einem Auto aber fast schon als normal gilt, schließlich sieht man darauf sogar Kennzeichen usw.

                        Ich würde mal davon ausgehen das es (genau wie bei einer Gegensprechanlage mit "Livebildfunktion") darauf ankommt das eben keinerlei Videos aufgezeichnet werden können :warning:

                        @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                        Und noch darf es Tesla in Europa nicht "anbieten", die Kameras für die Rundumüberwachung sind aber auch hier schon eingebaut und funktionieren auch, da sie für den Autopiloten bzw. Einparkassistenten notwendig sind. Wo ist da dann bitte der Unterschied (außer der Technische) zur Kamera-Attrappe?

                        Das Teslageraffel macht wohl genau das gleiche was eine Kameraattrappe suggerien soll: Aufzeichnungen anfertigen. Bei Tesla ist zusätzlich noch davon auszugehen das es gleich noch auf anderer Leute Computer (Wolke/Cloud) gespeichert wird und dadurch wahrscheinlich sogar Dritten zugänglich ist.

                        @ssw-mcor said in Frühzeitige erkennung:

                        Somit ist eine Kamera an einem Haus, nichts anderes wie eine Kamera an/in einem Auto und nichts anderes wie eine Kamera in einer oder auch zwei Händen.

                        Nein, eben genau nicht :face_palm:

                        Vielleicht versucht du dich noch mit ein paar "seriösen" Quellen zu belesen. Wenn du dann soweit bist, dass du glaubst die rechtlichen Rahmenbedingungen halbwegs verstanden zu haben kannst du noch mal zum Thema "Dashcams" recherieren, hier wird sich dann wahrscheinlich ein größerer Abgrund für dich öffnen als jetzt schon ;)

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                        SSW-mcor
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #17

                        @opensourcenomad sagte in Frühzeitige erkennung:

                        zu "Dashcams" recherieren

                        Das werde ich ganz sicher nicht machen :blush:
                        Und erst recht keine Aussage dazu machen oder Frage dazu stellen :innocent:

                        Ich dachte bisher, ich habe mich für die richtige "Gegensprechanlage mit Livebildfunktion" entschieden - nach der Diskussion hier, weis ich nicht mehr was ich davon halten soll :grimacing:

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